
Die G 25 Untersuchung ist eine entscheidende arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, die beruflich Fahrzeuge führen oder Überwachungstätigkeiten ausüben. Besonders für Mitarbeiter in der Personenbeförderung, im Gütertransport oder bei speziellen Überwachungstätigkeiten ist diese Eignungsuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben.
Viele Arbeitgeber und Beschäftigten stellen sich die Frage: Was kostet eine G 25 Untersuchung und wer trägt die Kosten? In diesem Artikel erhalten Sie eine umfassende Übersicht über alle wichtigen Aspekte der G25 Eignungsuntersuchung.
Was ist die G25 Untersuchung?
Die G 25 Untersuchung ist eine spezielle arbeitsmedizinische Untersuchung zur Beurteilung der Eignung von Beschäftigten für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten. Diese Eignungsuntersuchung dient dem Schutz der Gesundheit sowohl des Mitarbeiters als auch der Allgemeinheit.
Bei der G 25 werden verschiedene gesundheitliche Aspekte überprüft, die für die sichere Bedienung von Fahrzeugen oder Maschinen relevant sind. Die Untersuchung erfolgt nach den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV).
Für wen ist die G25 Pflicht?

Die G 25 Untersuchung ist Pflicht für verschiedene Berufsgruppen und Tätigkeiten:
Berufskraftfahrer und Personenbeförderung:
- LKW-Fahrer über 3,5 Tonnen
- Busfahrer in der Personenbeförderung
- Taxifahrer und Mietwagenfahrer
- Fahrer von Kranken- und Rettungsfahrzeugen
Überwachungstätigkeiten:
- Kranführer und Maschinenbediener
- Sicherheitspersonal mit Fahr- und Steueraufgaben
- Mitarbeiter in Leitstellen mit Überwachungstätigkeit
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese arbeitsmedizinische Vorsorge für seine Beschäftigten zu organisieren, wenn deren Tätigkeit entsprechende Risiken und Belastungen mit sich bringt.
Ablauf und Inhalte der G25 Untersuchung
Die G 25 Eignungsuntersuchung umfasst verschiedene medizinische Tests und Untersuchungen:
Seh- und Hörtest:
- Überprüfung der Sehschärfe und des Gesichtsfelds
- Test des Farbsehens und der Blendempfindlichkeit
- Prüfung des Hörvermögens
Herz-Kreislauf-System:
- Blutdruckmessung und EKG
- Überprüfung auf Herzrhythmusstörungen
- Beurteilung der körperlichen Belastbarkeit
Neurologische Untersuchung:
- Test der Reaktionsfähigkeit
- Überprüfung der Koordination
- Beurteilung der geistigen Leistungsfähigkeit
Die Arbeitsmedizin berücksichtigt dabei sowohl die spezifischen Anforderungen des Arbeitsplatzes als auch die individuellen gesundheitlichen Voraussetzungen der Person.
Kostenübersicht: G25 Untersuchung Kosten
Die g25 untersuchung kosten variieren je nach Umfang und Anbieter der Untersuchung:
Untersuchungsart | Kosten |
---|---|
Standard G 25 Erstuntersuchung | 80-120 € |
G 25 Nachuntersuchung | 60-90 € |
Erweiterte G 25 mit Belastungs-EKG | 120-180 € |
G 25 für FeV-Anforderungen | 100-150 € |
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für G Untersuchungen trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Dies ist in der ArbMedVV klar geregelt: Der Betrieb muss alle Leistungen der arbeitsmedizinischen Vorsorge finanzieren. Mitarbeitern entstehen keine direkten Kosten.
Bei selbstständigen Fahrern oder bei privat veranlassten Untersuchungen müssen die Kosten selbst getragen werden.
Gültigkeitsdauer und Wiederholungsfristen

Die Gültigkeit der G 25 Untersuchung hängt vom Alter des Beschäftigten und der Art der Tätigkeit ab:
Standardfristen:
- Unter 40 Jahren: 3 Jahre Gültigkeit
- 40-60 Jahre: 2 Jahre Gültigkeit
- Über 60 Jahre: 1 Jahr Gültigkeit
Besondere Tätigkeiten:
- Personenbeförderung: Verkürzte Fristen möglich
- Gefahrguttransport: Jährliche Untersuchung erforderlich
- Überwachungstätigkeiten in kritischen Bereichen: Individuelle Festlegung
Der Rahmen für diese Fristen wird durch die FeV und betriebliche Sicherheitsbestimmungen vorgegeben.
Rechtsgrundlagen einfach erklärt
Fahrerlaubnisverordnung (FeV): Die FeV regelt die Anforderungen an die Eignung von Kraftfahrern. Sie schreibt vor, wann G Untersuchungen durchgeführt werden müssen und welche Standards dabei gelten.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV): Die ArbMedVV als zentrale Rechtsgrundlage definiert die Pflicht des Arbeitgebers zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie regelt auch, dass Eignungsuntersuchungen Teil der betrieblichen Gesundheitsvorsorge sind.
Diese Gesetze stellen sicher, dass sowohl die Sicherheit am Arbeitsplatz als auch die Gesundheit der Beschäftigten geschützt werden.
Vorbereitung auf die G25 Untersuchung
Eine spezielle Vorbereitung auf die G 25 ist nicht erforderlich. Mitarbeitern wird empfohlen:
- Ausreichend schlafen vor der Untersuchung
- Aktuelle Medikamentenliste mitbringen
- Vorherige Befunde und Arztberichte bereithalten
- Bei Seh- oder Hörhilfen diese zur Untersuchung mitbringen
Der Alltag kann normal weitergeführt werden. Die Untersuchung dauert in der Regel 30-60 Minuten.
Beratung und Unterstützung
Viele Betriebe arbeiten mit spezialisierten Arbeitsmedizinern zusammen, die sowohl die G 25 Untersuchung durchführen als auch Beratung zu arbeitsmedizinischen Fragen anbieten. Diese Leistungen umfassen:
- Individuelle Risikobeurteilung
- Empfehlungen für Arbeitsplatzgestaltung
- Beratung bei gesundheitlichen Einschränkungen
- Unterstützung bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer muss die G25 Untersuchung bezahlen? Der Arbeitgeber trägt die Kosten für die G 25 Untersuchung. Dies ist gesetzlich in der ArbMedVV geregelt. Mitarbeitern entstehen keine Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorge.
Wie teuer ist eine G25 Untersuchung? Die Kosten für eine G 25 Erstuntersuchung liegen zwischen 80-120 Euro. Nachuntersuchungen kosten etwa 60-90 Euro. Erweiterte Untersuchungen mit Belastungs-EKG können bis zu 180 Euro kosten.
Was wird bei der G25 alles untersucht? Die G 25 Eignungsuntersuchung umfasst Seh- und Hörtests, Herz-Kreislauf-Untersuchungen, neurologische Tests zur Reaktionsfähigkeit sowie eine Beurteilung der körperlichen und geistigen Eignung für Fahr- und Steuertätigkeiten.
Wie lange ist die G25 gültig? Die Gültigkeit der G 25 hängt vom Alter ab: Unter 40 Jahren sind es 3 Jahre, zwischen 40-60 Jahren 2 Jahre und über 60 Jahren nur 1 Jahr. Bei besonderen Tätigkeiten können kürzere Fristen gelten.
Kann ich die G25 Untersuchung verweigern? Nein, wenn die G 25 für Ihre Tätigkeit vorgeschrieben ist, können Sie diese nicht verweigern. Eine Weigerung kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, da die Eignung für die Tätigkeit nicht nachgewiesen werden kann.
Wo kann ich eine G25 Untersuchung machen lassen? G Untersuchungen können bei Betriebsärzten, arbeitsmedizinischen Zentren oder spezialisierten Ärzten für Arbeitsmedizin durchgeführt werden. Ihr Arbeitgeber organisiert in der Regel den Termin.
Was passiert, wenn ich die G25 nicht bestehe? Falls Sie die Eignungsuntersuchung nicht bestehen, kann der Arbeitsmediziner Empfehlungen für Arbeitsplatzanpassungen geben oder eine Nachuntersuchung anordnen. In schweren Fällen kann eine Tätigkeitseinschränkung erforderlich werden.
Fazit und Empfehlung
Die G 25 Untersuchung ist ein wichtiger Baustein der betrieblichen Gesundheitsvorsorge. Sie schützt sowohl Mitarbeiter als auch die Allgemeinheit vor Gesundheitsgefahren und Risiken im Straßenverkehr oder bei Überwachungstätigkeiten.
Arbeitgeber sollten rechtzeitig die erforderlichen Eignungsuntersuchungen planen und ihre Beschäftigten über die Bedeutung und den Ablauf informieren. Die Investition in arbeitsmedizinische Vorsorge zahlt sich durch weniger Unfälle, geringere Ausfallzeiten und höhere Arbeitssicherheit aus.
Für Mitarbeiter bietet die G 25 die Chance, ihre Eignung für anspruchsvolle Tätigkeiten nachzuweisen und gleichzeitig ihre Gesundheit präventiv überprüfen zu lassen.
Quellen
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) – „Die arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst Eignungsuntersuchungen, die der Beurteilung dienen, ob Beschäftigte für bestimmte Tätigkeiten geeignet sind“
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV) § 11 – „Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E sind zu entziehen, wenn eine der Voraussetzungen fehlt“
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) § 6 – „Der Arbeitgeber hat arbeitsmedizinische Vorsorge zu veranlassen“
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – „G-Untersuchungen dienen der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren“
- Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) – „Die Kosten für arbeitsmedizinische Untersuchungen trägt grundsätzlich der Arbeitgeber“